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Was darf in die Nebenkostenabrechnung?

Stand: Oktober 2026 · Vergleichswerte: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024

Kurz gesagt: In die Nebenkostenabrechnung dürfen nur Betriebskosten aus dem Katalog des § 2 Betriebskostenverordnung (17 Nummern, von Grundsteuer bis „sonstige Betriebskosten“), und nur, wenn Ihr Mietvertrag die Umlage vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Nicht hinein gehören Verwaltungskosten und Instandhaltungs- oder Reparaturkosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Kabel-TV-Gebühren sind seit dem 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig. „Sonstige Betriebskosten“ müssen im Vertrag einzeln genannt sein.

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV

Ø = bundesweiter Durchschnitt laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Höhere Werte sind kein Fehler an sich; Region und Gebäude spielen eine große Rolle.

Nr.KostenartBeispieleØ €/m²/MonatTypische Prüfpunkte
1GrundsteuerGrundsteuer B0,18neuer Bescheid ab 2025, Verteilung, Gewerbeanteil
2 und 3Wasser und AbwasserWasserverbrauch, Grundgebühr, Zählermiete, Eichung; Schmutz- und Niederschlagswasser0,29Verteilung nach Verbrauch, wenn Zähler vorhanden; Warmwasser nicht doppelt
4–6Heizung und WarmwasserBrennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst, Immissionsmessung, Wassererwärmung1,32HeizkostenV: 50–70 % nach Verbrauch, CO₂-Aufteilung
7AufzugBetriebsstrom, Überwachung, Pflege, Prüfung, Reinigung0,20keine Reparaturen; Vollwartung mit Reparaturanteil
8Straßenreinigungöffentliche Gebühren, Winterdienst0,04keine Doppelabrechnung mit Hauswart
8MüllbeseitigungMüllabfuhr, Müllschlucker, Müllmengenerfassung0,16Sperrmüll einzelner Mieter, Leerstand, Verteilerschlüssel
9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungTreppenhaus, Keller, Waschküche, Aufzugskabine0,21nur Gemeinschaftsflächen; keine Doppelabrechnung
10GartenpflegeRasen, Hecken, Pflanzenerneuerung, Spielplatzsand, Wege0,15öffentlich nutzbare Flächen ausgenommen
11Beleuchtung (Allgemeinstrom)Treppenhaus-, Keller- und Außenlicht0,06kein Strom für Heizung, Aufzug oder Waschmaschinen doppelt
12SchornsteinreinigungKehrgebühren0,04nicht doppelt mit Nr. 4 (Immissionsmessung)
13Sach- und HaftpflichtversicherungGebäude (Feuer, Sturm, Wasser, sonstige Elementarschäden), Glas, Haftpflicht Gebäude/Öltank/Aufzug0,31keine Rechtsschutz- oder Hausratversicherung
14HauswartVergütung, Sozialbeiträge0,37Reparatur- und Verwaltungsanteile herausrechnen
15Gemeinschaftsantenne / BreitbandnetzBetriebsstrom, Prüfung; Kabelentgelte nur bis 30.06.20240,07Kabel-TV-Entgelte seit 07/2024 nicht mehr umlagefähig
16Einrichtungen für die WäschepflegeGemeinschaftswaschmaschine, Trockner: Strom, Wasser, Wartung–nur Gemeinschaftseinrichtungen
17Sonstige Betriebskostenz. B. Dachrinnenreinigung, Wartung von Rauchwarnmeldern0,07nur, wenn im Mietvertrag einzeln benannt

Quelle Durchschnittswerte: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025). Nr. 2 und 3 sowie Nr. 4 bis 6 weist der Spiegel gemeinsam aus.

Was gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung?

Nach § 1 Abs. 2 BetrKV sind Verwaltungskosten und Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten. In der Praxis tauchen unter anderem diese Positionen auf, die bei Wohnraum nicht umlagefähig sind:

Ob eine Position im Einzelfall darunter fällt, zeigen oft erst die Belege. Die Bezeichnung in der Abrechnung allein entscheidet nicht. Ausführlich mit Beispielen: Nicht umlagefähige Nebenkosten.

Warum der Mietvertrag entscheidend ist

Betriebskosten darf der Vermieter nur umlegen, wenn das vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt für die Nummern 1 bis 16 in der Regel. „Sonstige Betriebskosten“ (Nr. 17) müssen nach verbreiteter Auffassung im Vertrag konkret benannt sein. Ist eine Pauschale vereinbart, wird grundsätzlich nicht abgerechnet. Ist gar nichts vereinbart, sind die Betriebskosten grundsätzlich mit der Miete abgegolten.

Fakten und Quellen

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV, darunter Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Hauswart, Antenne/Breitband (eingeschränkt), Wäschepflege und vereinbarte sonstige Betriebskosten, jeweils nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Dürfen Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Bei Wohnraum nein. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV keine Betriebskosten.

Darf der Vermieter Reparaturen umlegen?

Nein. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Regelmäßige Wartung und Prüfung sind dagegen bei einigen Kostenarten ausdrücklich umlagefähig, etwa beim Aufzug oder der Heizung.

Was darf nicht mehr in die Nebenkostenabrechnung?

Seit dem 01.07.2024 die Nutzungsentgelte für Kabelfernsehen (Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs). Mietkosten für Rauchwarnmelder hat der BGH 2022 als nicht umlagefähig eingestuft.

Muss ich Kosten zahlen, die nicht im Mietvertrag stehen?

Umgelegt werden dürfen nur vereinbarte Betriebskosten (§ 556 Abs. 1 BGB). Ob eine Kostenart vereinbart ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag; ein Verweis auf die BetrKV deckt in der Regel die Nummern 1 bis 16 ab.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.