Straßenreinigung und Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024
Kurz gesagt: Die Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, z. B. ein beauftragter Winterdienst, sind umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Erledigt der Hausmeister diese Arbeiten, dürfen sie nicht zusätzlich abgerechnet werden. Müssen Mieter laut Hausordnung selbst räumen, entstehen dafür keine umlagefähigen Fremdkosten.
Was gehört zur Straßenreinigung?
- Gebühren, die die Gemeinde für die öffentliche Straßenreinigung erhebt (laut Gebührenbescheid)
- Kosten „entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“: z. B. eine Firma, die Gehweg und Zufahrt reinigt oder im Winter räumt und streut
- Streugut für den Winterdienst wird in der Praxis häufig dazugerechnet
Nicht dazu gehören die Anschaffung von Geräten wie einer Schneefräse (Anschaffung, keine laufenden Kosten) und Reparaturen an Wegen.
Typische Prüfpunkte
- Doppelabrechnung: Räumt der Hausmeister, dürfen die Arbeitskosten nicht zusätzlich unter Straßenreinigung oder Winterdienst stehen (§ 2 Nr. 14 BetrKV, Halbsatz 2).
- Bescheid: Entspricht der Betrag dem Gebührenbescheid der Gemeinde für den Abrechnungszeitraum?
- Eigenleistung: Sind Mieter nach Mietvertrag oder Hausordnung selbst zum Räumen verpflichtet, ist eine zusätzliche Firma nur dann umlagefähig, wenn sie tatsächlich beauftragt wurde und das vereinbart ist.
- Verteilung: In der Regel nach Wohnfläche; der Schlüssel muss in der Abrechnung genannt sein.
Was können Sie tun?
- Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
- Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
- Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)
Wortlaut: § 2 Nr. 8 BetrKV
8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung
Fakten und Quellen
- § 2 Nr. 8 BetrKV: Umlagefähige Kostenart, Wortlaut oben
- § 1 BetrKV (Begriff der Betriebskosten): Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten
- § 556 BGB: Umlage nur bei Vereinbarung; Wirtschaftlichkeit; Fristen
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025)
Häufige Fragen
Ist Winterdienst in den Nebenkosten erlaubt?
Ja, die Kosten eines beauftragten Winterdienstes zählen als nicht öffentliche Maßnahme der Straßenreinigung zu § 2 Nr. 8 BetrKV, wenn die Umlage vereinbart ist.
Wer zahlt die Straßenreinigungsgebühr?
Die Gemeinde erhebt sie beim Eigentümer. Ist die Umlage vereinbart, kann er sie als Betriebskosten auf die Mieter verteilen.
Darf der Hausmeister-Winterdienst doppelt abgerechnet werden?
Nein. Soweit der Hauswart diese Arbeiten ausführt, dürfen die Kosten dafür nicht zusätzlich angesetzt werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
Muss ich als Mieter Schnee räumen?
Nur, wenn das wirksam im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Sonst ist es Sache des Eigentümers, der die Kosten bei Vereinbarung umlegen kann.
Wie hoch sind die Kosten im Durchschnitt?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,04 € pro m² und Monat.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.