Müllgebühren in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024
Kurz gesagt: Die Gebühren für die Müllabfuhr und vergleichbare private Entsorgung sind umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV), ebenso der Betrieb von Müllschluckern, Müllkompressoren und Müllmengen-Erfassungsanlagen einschließlich Berechnung und Aufteilung. Verteilt wird nach dem vereinbarten Schlüssel, oft nach Personen oder Wohnfläche. Den Anteil leerstehender Wohnungen trägt bei Verteilung nach Fläche grundsätzlich der Vermieter.
Was gehört zur Müllbeseitigung?
- Gebühren der kommunalen Müllabfuhr (Restmüll, Bio, Papier, soweit gebührenpflichtig)
- Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen (private Entsorger)
- Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern und Müllabsauganlagen
- Betrieb von Müllmengen-Erfassungsanlagen (z. B. Schleusen mit Chip) einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung
Nicht dazu gehören die Anschaffung von Mülltonnen oder Müllschleusen und Reparaturen.
Sperrmüll
Ob Sperrmüll-Kosten umlagefähig sind, hängt vom Einzelfall ab und ist umstritten. Lässt ein bestimmter Mieter Sperrmüll zurück, sind die Kosten nach verbreiteter Auffassung von ihm zu tragen und nicht von allen. Wird regelmäßig von Unbekannten abgestellter Sperrmüll entsorgt, wird eine Umlage teils als laufende Kosten anerkannt. Fragen Sie nach, wenn eine größere Sperrmüll-Position auftaucht.
Typische Prüfpunkte
- Schlüssel: Nach Personen, Fläche oder Behältervolumen? Der Schlüssel muss genannt und bei Personen die Personenzahl nachvollziehbar sein.
- Leerstand: Bei Flächenschlüssel trägt der Vermieter den Leerstand (BGH, VIII ZR 159/05).
- Gewerbe: Ein Gewerbe mit viel Abfall im Haus kann einen Vorwegabzug erfordern.
- Gebührenbescheid: Passt der Betrag zum Bescheid und zum Zeitraum?
Was können Sie tun?
- Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
- Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
- Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)
Wortlaut: § 2 Nr. 8 BetrKV
8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung
Fakten und Quellen
- § 2 Nr. 8 BetrKV: Umlagefähige Kostenart, Wortlaut oben
- § 1 BetrKV (Begriff der Betriebskosten): Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten
- § 556 BGB: Umlage nur bei Vereinbarung; Wirtschaftlichkeit; Fristen
- § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab)
- BGH, Urteil vom 31.05.2006 – VIII ZR 159/05 (Leerstand trägt bei Flächenschlüssel der Vermieter)
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025)
Häufige Fragen
Sind Müllgebühren umlagefähig?
Ja, nach § 2 Nr. 8 BetrKV, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Nach welchem Schlüssel werden Müllgebühren verteilt?
Nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung grundsätzlich nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Wird die Müllmenge je Wohnung erfasst, ist nach Verursachung zu verteilen.
Muss ich für den Sperrmüll anderer Mieter zahlen?
Das ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Kosten, die ein bestimmter Mieter verursacht hat, sind nach verbreiteter Auffassung von diesem zu tragen.
Darf eine Müllschleuse umgelegt werden?
Der Betrieb einer Müllmengen-Erfassungsanlage einschließlich Berechnung und Aufteilung ist umlagefähig. Die Anschaffung ist es nicht.
Wie hoch sind Müllgebühren im Durchschnitt?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,16 € pro m² und Monat.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.