Kosten der Wäschepflege in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024
Kurz gesagt: Stellt der Vermieter gemeinschaftliche Waschmaschinen oder Trockner bereit, sind deren Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 16 BetrKV): Betriebsstrom, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung sowie das Wasser, soweit es nicht schon bei den Wasserkosten erfasst ist. Reparaturen und Neuanschaffungen gehören nicht dazu. Ihre eigene Waschmaschine in der Wohnung ist kein Thema der Nebenkostenabrechnung.
Was gehört zur Wäschepflege?
- Strom für Waschmaschinen, Trockner und Mangeln in der Gemeinschaftswaschküche
- Überwachung, Pflege und Reinigung der Geräte
- regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
- Wasser, soweit nicht schon unter Wasserversorgung (Nr. 2) abgerechnet
Nicht umlagefähig: Anschaffung, Reparatur und Ersatz der Geräte sowie die Reinigung des Waschkellers, wenn sie schon unter Gebäudereinigung (Nr. 9) steht.
Typische Prüfpunkte
- Münz- oder Kartenautomaten: Zahlen Nutzer pro Waschgang, sollte erkennbar sein, wie diese Einnahmen bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Fragen Sie nach.
- Doppelt: Strom und Wasser der Maschinen dürfen nicht zusätzlich im Allgemeinstrom oder in der Wasserposition stecken.
- Vereinbarung: Die Kostenart muss im Mietvertrag vorgesehen sein; ein Verweis auf die BetrKV genügt in der Regel.
Was können Sie tun?
- Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
- Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
- Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)
Wortlaut: § 2 Nr. 16 BetrKV
16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind
Fakten und Quellen
- § 2 Nr. 16 BetrKV: Umlagefähige Kostenart, Wortlaut oben
- § 1 BetrKV (Begriff der Betriebskosten): Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten
- § 556 BGB: Umlage nur bei Vereinbarung; Wirtschaftlichkeit; Fristen
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025)
Häufige Fragen
Sind Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine umlagefähig?
Ja, die Betriebskosten von Einrichtungen für die Wäschepflege sind nach § 2 Nr. 16 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Muss ich zahlen, wenn ich die Waschküche nicht nutze?
Wird nach Fläche verteilt und ist die Umlage vereinbart, in der Regel ja. Ein anderer Schlüssel kann vereinbart sein.
Darf eine neue Waschmaschine umgelegt werden?
Nein. Die Anschaffung ist keine Betriebskostenart; umlagefähig sind nur die laufenden Betriebskosten.
Was gilt bei Münzwaschmaschinen?
Bezahlen Nutzer pro Waschgang, sollten die Einnahmen in der Abrechnung nachvollziehbar berücksichtigt werden. Fragen Sie im Zweifel nach.
Gibt es einen Durchschnittswert?
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds weist für die Wäschepflege keinen eigenen Bundesdurchschnitt aus.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.