Schornsteinfegerkosten in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024
Kurz gesagt: Die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung sind umlagefähig (§ 2 Nr. 12 BetrKV), soweit sie nicht schon bei den Heizkosten berücksichtigt sind. Die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehören zu den Heizkosten (Nr. 4). Wichtig ist deshalb vor allem, dass nichts doppelt abgerechnet wird.
Was gehört zur Schornsteinreinigung?
- Kehrgebühren des Schornsteinfegers für Schornsteine und Abgasleitungen
- bei Gebäuden mit Einzelöfen oder Kaminen die Kehrung dieser Feuerstätten
Die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Abgasmessung) und der Reinigung der Heizungsanlage nennt § 2 Nr. 4 BetrKV bei den Heizkosten. Bei Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten gehören Reinigung, Wartung und Messungen zu Nr. 4 Buchst. d. Reparaturen am Schornstein sind keine Betriebskosten.
Typische Prüfpunkte
- Doppelt: Steht die Abgasmessung sowohl in der Heizkostenabrechnung als auch unter „Schornsteinfeger“?
- Rechnung: Passt die Rechnung des Schornsteinfegers zum Abrechnungszeitraum?
- Gebäude ohne Schornstein: Bei Fernwärme oder Wärmepumpe fallen oft keine Kehrgebühren an.
Was können Sie tun?
- Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
- Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
- Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)
Wortlaut: § 2 Nr. 12 BetrKV
12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind
Fakten und Quellen
- § 2 Nr. 12 BetrKV: Umlagefähige Kostenart, Wortlaut oben
- § 1 BetrKV (Begriff der Betriebskosten): Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten
- § 556 BGB: Umlage nur bei Vereinbarung; Wirtschaftlichkeit; Fristen
- Heizkostenverordnung
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025)
Häufige Fragen
Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?
Ja, die Kehrgebühren nach § 2 Nr. 12 BetrKV, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht und sie nicht bereits bei den Heizkosten enthalten sind.
Gehört die Abgasmessung zu den Schornsteinfegerkosten?
Die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nennt § 2 Nr. 4 BetrKV bei den Heizkosten. Sie dürfen nur einmal abgerechnet werden.
Wer zahlt den Schornsteinfeger bei einer Gastherme in der Wohnung?
Reinigung, Wartung und Messungen von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten sind nach § 2 Nr. 4 Buchst. d BetrKV umlagefähig, wenn das vereinbart ist.
Wird nach Fläche verteilt?
In der Regel ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Einzelfeuerstätten kann eine Zuordnung zur jeweiligen Wohnung sachgerechter sein.
Wie hoch sind Schornsteinfegerkosten im Durchschnitt?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,04 € pro m² und Monat.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.