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Fristenrechner für die Nebenkostenabrechnung

Stand: Oktober 2026 · Berechnung nach § 556 Abs. 3 BGB, gleiche Regel wie im Nebenkosten-Check

Kurz gesagt: Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ihre Einwendungen müssen spätestens 12 Monate nach Zugang beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Geben Sie die Daten ein, der Rechner zeigt beide Fristen als Datum. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird übertragen.

So rechnet der Rechner

Mehr zu Zugang, Ausnahmen und Folgen: Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Fakten und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.