Kostenlos prüfen

Gebäudereinigung in der Nebenkostenabrechnung

Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024

Kurz gesagt: Die Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile (Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Dachböden, Waschküchen, Aufzugskabine) sind umlagefähig, ebenso die Ungezieferbekämpfung (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Reinigt der Hausmeister, darf die Reinigung nicht zusätzlich abgerechnet werden. Putzen die Mieter selbst, entstehen keine Fremdkosten.

Was gehört zur Gebäudereinigung?

Nicht dazu gehören die Reinigung nach Bauarbeiten oder Reparaturen, die Fensterreinigung in Mieterwohnungen und Reinigungen, die ein einzelner Mieter verursacht hat. Bei einer einmaligen Ungezieferbekämpfung, etwa nach einem konkreten Befall, ist nach verbreiteter Auffassung fraglich, ob es sich um laufende Kosten handelt.

Typische Prüfpunkte

Was können Sie tun?

  1. Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
  2. Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
  3. Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)

Wortlaut: § 2 Nr. 9 BetrKV

9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs

Fakten und Quellen

Häufige Fragen

Sind Kosten für die Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja, die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Darf der Vermieter Schädlingsbekämpfung umlegen?

Die Ungezieferbekämpfung ist in § 2 Nr. 9 BetrKV genannt. Bei einmaligen Einsätzen aus konkretem Anlass ist nach verbreiteter Auffassung fraglich, ob es sich um laufende Betriebskosten handelt.

Ich putze das Treppenhaus selbst. Muss ich trotzdem zahlen?

Wenn Mieter die Reinigung selbst erledigen, fallen keine Fremdkosten an. Wird zusätzlich eine Firma abgerechnet, fragen Sie nach Vertrag und Leistungsnachweisen.

Darf die Reinigung doppelt in der Abrechnung stehen?

Nein. Erledigt der Hauswart die Reinigung, dürfen die Kosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV nicht zusätzlich unter Gebäudereinigung angesetzt werden.

Wie hoch sind die Reinigungskosten im Durchschnitt?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,21 € pro m² und Monat.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.