So prüfen wir
Stand: Oktober 2026 · Datenstand der Vergleichswerte: 16.10.2026
Kurz gesagt: Der Nebenkosten-Check von Klar & Co nutzt keine KI. Er wendet feste, veröffentlichte Regeln aus Gesetz und Rechtsprechung auf die Angaben an, die Sie selbst eingeben und bestätigen. Jeder Hinweis nennt seine Quelle. Der Check bewertet nicht Ihren Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Texterkennung läuft in Ihrem Browser.
Was der Check prüft
- Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate, Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB)
- formelle Mindestangaben nach der Rechtsprechung des BGH (nach Ihrer Bestätigung)
- Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag (Liste, Verweis, Pauschale, keine)
- Zuordnung jeder Position zu einer der 17 Kostenarten nach § 2 BetrKV und Hinweise auf nicht umlagefähige Begriffe
- angegebener Umlageschlüssel je Position
- Kabel-TV-Entgelte nach dem 30.06.2024
- Vergleich je Kostenart mit dem Bundesdurchschnitt des DMB-Betriebskostenspiegels (Hinweis ab dem 2-Fachen; eigene Schwelle, keine gesetzliche Grenze)
- Ein- oder Auszug im Zeitraum, Vorauszahlungen und Rechenweg
- Heizkosten: Verbrauchsanteil 50–70 %, Schätzung, verbrauchsabhängige Abrechnung, Heizspiegel 2025, CO₂-Kostenaufteilung
Was der Check nicht kann
- Er sieht keine Belege und prüft nicht, ob Rechnungen stimmen.
- Er beurteilt nicht, ob eine Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist.
- Er kennt keine regionalen Besonderheiten und keine Rechtsprechung der Instanzgerichte.
- Er gilt nur für Wohnraummiete in Deutschland, nicht für Gewerbe, Österreich oder die Schweiz.
Ihre Daten
Ihre Eingaben werden im Browser ausgewertet. Fotos vom Handy werden nur zur Übergabe an Ihren Computer kurz im Arbeitsspeicher des Servers gehalten und spätestens nach einer Stunde gelöscht. Details: Datenschutzhinweis.
Fakten und Quellen
- § 1 Abs. 2 BetrKV (Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten)
- § 2 BetrKV (Katalog der Betriebskosten)
- § 556 BGB (Vereinbarung, Abrechnungszeitraum, Abrechnungs- und Einwendungsfrist)
- § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab)
- § 259 BGB (Rechenschaft, Belegvorlage)
- § 556 Abs. 4 BGB (Belegeinsicht, seit 01.01.2025; elektronische Bereitstellung zulässig)
- BGH, Urteil vom 19.07.2017 – VIII ZR 3/17 (Mindestangaben einer Betriebskostenabrechnung)
- Heizkostenverordnung (§§ 2, 7, 8, 9a, 11, 12 HeizkostenV)
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht 18.12.2025)
- co2online, Heizspiegel für Deutschland 2025 (Abrechnungsjahr 2024)
- CO2KostAufG, Anlage (Stufenmodell) und § 7 (Ausweis, 3 % Kürzungsrecht)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.