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Sonstige Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung

Stand: Oktober 2026 · Vergleichswert: DMB-Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024

Kurz gesagt: „Sonstige Betriebskosten“ (§ 2 Nr. 17 BetrKV) sind laufende Kosten im Sinne des § 1 BetrKV, die keine der Nummern 1 bis 16 erfasst. Umgelegt werden dürfen sie nach verbreiteter Auffassung nur, wenn der Mietvertrag sie einzeln benennt. Typische Beispiele sind die regelmäßige Dachrinnenreinigung oder die Wartung von Rauchwarnmeldern. Die Miete für Rauchwarnmelder ist dagegen nicht umlagefähig (BGH, VIII ZR 379/20).

Was kann unter „sonstige Betriebskosten“ fallen?

Betriebskosten sind nach § 1 BetrKV Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Unter Nr. 17 können, wenn vereinbart, zum Beispiel fallen:

Nicht dazu gehören Verwaltungskosten, Reparaturen und einmalige Kosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Ein Sammelbegriff wie „Sonstiges“ ohne Erklärung reicht nicht, um nachzuvollziehen, was abgerechnet wurde.

Rauchwarnmelder: Wartung ja, Miete nein

Der BGH hat entschieden, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern keine sonstigen Betriebskosten sind, sondern den Anschaffungskosten gleichstehen (Urteil vom 11.05.2022 – VIII ZR 379/20). Die Kosten der regelmäßigen Wartung können dagegen als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn sie vereinbart sind.

Typische Prüfpunkte

Was können Sie tun?

  1. Prüfen, ob die Kostenart in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB)
  2. Belegeinsicht verlangen, wenn Ihnen etwas unklar ist: Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel
  3. Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (Fristen)

Wortlaut: § 2 Nr. 17 BetrKV

17. sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind

Fakten und Quellen

Häufige Fragen

Was sind sonstige Betriebskosten?

Laufende Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind (§ 2 Nr. 17 BetrKV), zum Beispiel die Wartung von Rauchwarnmeldern oder die regelmäßige Dachrinnenreinigung.

Müssen sonstige Betriebskosten im Mietvertrag stehen?

Nach verbreiteter Auffassung müssen sie im Mietvertrag konkret benannt sein. Ein allgemeiner Hinweis auf „sonstige Betriebskosten“ genügt in der Regel nicht.

Darf die Miete für Rauchmelder umgelegt werden?

Nein. Der BGH hat 2022 entschieden, dass Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig sind (VIII ZR 379/20).

Ist die Wartung von Rauchmeldern umlagefähig?

Die Kosten der Wartung können als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie hoch sind sonstige Betriebskosten im Durchschnitt?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,07 € pro m² und Monat.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.